Internationales Steuerrecht

Ob mittelständisches Unternehmen, internationaler Konzern oder Privatperson mit Auslandssachverhalten

 Wir begleiten Sie zuverlässig und individuell.


Grenzüberschreitende Sachverhalte gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Gründung einer Betriebsstätte im Ausland, die vermietete Ferienwohnung in Spanien, die freiberufliche Honorar-Tätigkeit im Ausland, die Erbschaft in Österreich oder der Wegzug nach Dubai beschäftigt viele unserer Mandantinnen und Mandanten. Unternehmen und Privatpersonen, die grenzüberschreitend tätig sind, stehen vor komplexen steuerlichen Herausforderungen. Das internationale Steuerrecht entwickelt sich dynamisch weiter und erfordert eine präzise, vorausschauende Planung. Wir unterstützen Sie dabei, Chancen optimal zu nutzen und Risiken zu vermeiden.

Unsere Leistungen im internationalen Steuerrecht:
  • Gestaltung & Planung grenzüberschreitender Geschäftsmodelle: Steueroptimierte Strukturen für internationale Tätigkeiten, Tochtergesellschaften und Betriebsstätten.
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Prüfung und Anwendung von Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
  • Wegzugs- und Zuzugsbesteuerung: Beratung bei Wohnsitzverlagerungen und Unternehmensverlagerungen.
  • Verrechnungspreise:  Erstellung und Dokumentation von Verrechnungspreiskonzepten sowie Begleitung von Betriebsprüfungen.
  • Internationale Investitionen & Holdingstrukturen: Steuerliche Strukturierung und Optimierung bei Beteiligungen und Auslandsinvestitionen.
  • Grenzüberschreitende Erbschaft- und Schenkungsteuer: Beratung bei internationalen Vermögensübertragungen.